https://ljv-brandenburg.de/minister-vogel-demokratiefeindlich-und-ignoriert-den-laendlichen-raum/
(Michendorf, 23. Mai 2024) Gegen den Willen aller Beteiligten im ländlichen Raum, gegen die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Landesjagdbeirates und gegen den Willen der Koalitionspartner CDU und SPD setzt das Grüne Landwirtschaftsministerium eine höchst umstrittene Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz in Kraft. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild führen zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Schäden. Die Verlängerung der Jagdzeiten für wiederkäuendes Schalenwild bis 31. Januar unterstreicht die Wildtierfeindlichkeit des Landwirtschaftsministeriums und ist tierschutzwidrig. Auch die Jagd auf Raubwild wird mit Beschränkungen der Fallenjagd erschwert. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten.
Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen Tag, soll die Verordnung zum 1. Juni 2024 in Kraft treten. „Die Politik in Brandenburg muss sich nicht mehr wundern, wenn sich die Wählerschaft im ländlichen Raum von der Landesregierung distanziert und abwendet. Diese Verordnung ist ein Faustschlag in das Gesicht der engagierten und ehrenamtlich tätigen Jägerschaft sowie gegen den ländlichen Raum in Brandenburg“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Der LJVB fordert den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, auf, die Verordnung unverzüglich zurücknehmen zu lassen und den demokratiefeindlichen Umgang des Grünen Landwirtschaftsministeriums sofort zu stoppen. Die wiederholt ignorante und ideologiegetriebene Arbeitsweise des Grünen Ministers muss beendet werden.